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Zeitweiliges Zugangsverbot zu den Naturreservaten bei "roter Fahne" (Brandgefahr, Einschneien)

Im Hohen Venn werden bei besonderen Gefahren rote Fahnen gehisst: Brandgefahr, Einschneien, dringende Massnahmen zum Schutz von Fauna und Flora. Das Betreten der gekennzeichneten Bereiche ist dann strengstens untersagt.

Ausserdem ist der Zugang zu allen Wanderwegen des Naturschutzgebietes generell verboten bei Brandgefahr, ausser.

Sud-westliche Venngebiete
(Region Baraque Michel, Mont-Rigi, Botrange)

Die Lehrpfade von Poleûr und Neûr Lowé,

Der Wanderweg, der südlich des Wallonischen Venns verläuft, aber nur von der Aussichtsplatte bei Botrange bis zur "Haie de Souck".

Der Verbindungsweg von der "Voie Adam" zum " Chemin de Bêleu".

Der Weg der Vecquée.

 

Nord-östliche Venngebiete (Region Ternell, Brackvenn)

Die Piste entlang des östlichen Randes des Waldes von Neu-Hattlich, wenn man die große Straße (Monschauerstraße) auf Höhe des Brandwachturmes in Richtung Norden verlässt.

Die Straße zwischen den D-Zonen ab dem Getzbach bis zum Steinley-Venn.,

Die Straße zwischen den D- und B-Zonen, die an Arnoldskreuz vorbeiführt.

 

     

Zeitweiliges Zugangsverbot zu den Naturreservaten (März - Juli)

In Absprache mit der Bewirtschaftungskommission des Naturreservats des Hohen Venns und in der Absicht, den Brutvögeln (v.a. dem Birkhahn) ein Maximum an Ruhe zu garantieren, hat die Forstverwaltung die Entscheidung getroffen, den Zugang zu verschiedenen Zonen zwischen März und Juli zu untersagen :

[ Zugangsverbot vom 11. März zum 16. Juni 2017 ]

Weitere Informationen : 080/44 72 73.

 

Zugangs- möglichkeiten