ZEITWEILIGES ZUGANGSVERBOT ZU DEN
NATURRESERVATEN DES HOHEN VENNS
11. März - 16. Juni 2017
In Absprache mit der Bewirtschaftungskommission
des Naturreservats des Hohen Venns und in der Absicht, den
Brutvögeln (v.a. dem Birkhahn) ein Maximum an Ruhe zu
garantieren, hat die Forstverwaltung die Entscheidung getroffen,
den Zugang zu foltgenden Zonen zu untersagen :
A) Vom 11. März zum 16. Juni
2017 :
1) Den Zugang zu den Wanderwegen (in der B-Zone) Nr 33 und 35,
die von der Baraque Michel zum Bouquet Bastin verlaufen.
2) Den Zugang zur C-Zone im Wallonischen Venn (« Fagne Wallonne
») und im « Fagne des Deux Séries ».
3) Den Zugang zur C-Zone im und um das « Fagne de Cléfaye ».
B) Vom 16. Juni zum 31. Juli
2017
den Zugang zu den Wanderwegen Nr. 4 und 5 im
Wallonischen Venn (Drelo) und auf den Wanderwegen Nr. 19 und 21
im « Fagne de Deux Séries (Brochepierre).
Bei Brandgefahr weisen zudem ein rote
Fahne und ein dazugehöriges Verbotsschild ordnungsgemäß darauf
hin, dass der Zugang zu den so markierten Gebieten untersagt
ist.
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